Wie das Sprichwort sagt: „Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen!“ Um die Mahnpauschale von 40,00 EUR pro Rechnung erfolgreich durchzusetzen, sind zwei Dinge wichtig:
Das bedeutet für Sie: Wenn es darauf ankommt, müssen Sie nachweisen können, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim Schuldner eingegangen sind. Dazu gehört auch, dass der Zeitpunkt des Eingangs belegt werden kann, da dieser den Verzug begründet.
Wenn Sie den rechtzeitigen Zugang der Unterlagen nicht nachweisen können oder nicht glaubhaft machen können, besteht die reale Gefahr, dass sich der Schuldner (meistens die Kranken- oder Pflegekasse) aus der Verantwortung ziehen kann. In diesem Fall wäre Ihr Anspruch auf die Verzugspauschale schwer durchzusetzen.
Im Antragsformular müssen Sie neben den wesentlichen Angaben zum Anspruch auch angeben, wie und wann Sie die notwendigen Unterlagen übermittelt haben. Diese Angaben müssen vollständig und korrekt sein und sollten durch geeignete Nachweise belegbar sein. Zum Beispiel, wenn Sie angeben, dass die Unterlagen postalisch und per E-Mail versendet wurden, muss die E-Mail nachweislich im Postausgang vorhanden sein.
Falls die Angaben zur Versendung der Unterlagen nicht korrekt sind, müssen Sie die rechtlichen Folgen tragen. Dazu gehören insbesondere:
Mit dem Setzen des entsprechenden Häkchens im Formular bestätigen Sie, dass Ihnen diese Rechtsfolgen bewusst sind und dass Sie diese akzeptieren.